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EDV-Gutachten

 Tätigkeit als geprüfter EDV-Sachverständiger

- Projektbegleitende und -beratende Sachverständigentätigkeit

- Wertermittlung

- Schiedsgutachten und Mediation

- Schadensermittlung

- Fertigstellungsbescheinigungen

- Beweissicherung

- Tatsachenfeststellung

 

 Auftraggeber

- Privatpersonen und Unternehmen

- Versicherungen und Rechtsanwälte

- Behörden und Verwaltungen

- Gerichte und Strafverfolgungsbehörden

 

 Der Sachverständigenbeweis

wird im Zivilprozess von den Verfahrensparteien (Rechtsanwälten) eines Rechtsstreits beantragt und dann über das Gericht über einen vorgeschlagenen Sachverständigen durchgeführt.

 

 Privatgutachten

werden von einzelnen Personen, Firmen, Unternehmen, Versicherungsgesellschaften oder auch Rechtsanwälten beauftragt.

 

 

 

 

 

Interaktiv EDV, Haidenholzstr. 33, 83071 Stephanskirchen, Tel. 08036-9080520, Fax 08036-9080521

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