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Informationen zum Datenschutz - Fragen und Antworten Für wen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?
Alle, die geschäftsmäßig personenbezogene
Daten verarbeiten. Beispiele: - Selbstständige und freie Berufe, Steuerberater, Anwälte, Notare - Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Journalisten - Handel, Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Hotel - Einzelunternehmen, GbR, GmbH, KG, AG - Vereine und Verbände - u.v.a.m.
Spielt die Unternehmensgröße eine Rolle?
Das BDSG gilt für alle.
- Der Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen - Die Unternehmensleitung haftet für die Einhaltung der Vorschriften
Datenschutz im eigenen Interesse des Unternehmens!
- Ausfall, Zerstörung, Verlust - Manipulation, Missbrauch - Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen
- Steigende Risiken - Hohe Anzahl an Gesetzen und Vorschriften - Zunehmende Komplexität und Offenheit aller Systeme
Ein Datenschutzbeauftragter - muss bestellt werden oder - wird freiwillig bestellt
Die richtige Vorgehensweise
- individuelle Beratung
- "Einführung
in den Datenschutz:
- intern: Seminar "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Grundkurs" - extern: Profitieren Sie von unserem Dienstleistungsangebot
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