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Informationen zum Datenschutz - Fragen und Antworten

Für wen gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?

Alle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Das sind bereits Unternehmen ab einer Person!

Beispiele:

- Selbstständige und freie Berufe, Steuerberater, Anwälte, Notare

- Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Journalisten

- Handel, Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Hotel

- Einzelunternehmen, GbR, GmbH, KG, AG

- Vereine und Verbände

- u.v.a.m.

 

Spielt die Unternehmensgröße eine Rolle?

 Nein.

Das BDSG gilt für alle.

 Grundsätzlich gilt:

- Der Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen

- Die Unternehmensleitung haftet für die Einhaltung der Vorschriften

 

Datenschutz im eigenen Interesse des Unternehmens!

 Das Risiko

-  Ausfall, Zerstörung, Verlust

-  Manipulation, Missbrauch

-  Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen

 Das Problem

-  Steigende Risiken

-  Hohe Anzahl an Gesetzen und Vorschriften

-  Zunehmende Komplexität und Offenheit aller Systeme

 Die Lösung

Ein Datenschutzbeauftragter

-  muss bestellt werden oder

-  wird freiwillig bestellt

 

Die richtige Vorgehensweise

 1. Qualifizierte Beratung

- individuelle Beratung

- "Einführung in den Datenschutz:
  Seminar für Unternehmer und Entscheidungsträger"

 2. Entscheidung: intern oder extern?

- intern: Seminar "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Grundkurs"

- extern: Profitieren Sie von unserem Dienstleistungsangebot

 

 

 

 

 

Interaktiv EDV, Haidenholzstr. 33, 83071 Stephanskirchen, Tel. 08036-9080520, Fax 08036-9080521

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